Ihr sucht zu zweit oder als Wohngemeinschaft eine neue Wohnung, doch eure bisherigen Mietverhältnisse passen nicht in dasselbe Formular: Vielleicht standen alle im Vertrag, vielleicht nur ein Partner, vielleicht hatte jeder ein eigenes Zimmer mit eigenem Mietvertrag. Für die Bewerbung lohnt es sich, zuerst diese Unterschiede zu klären. Der folgende Ratgeber hilft dir, Aussteller, Namen und Zeiträume richtig zuzuordnen und Lücken ehrlich zu erklären.
Welcher Mietvertrag lag bisher vor?
Schau in den Vertrag und vorhandene Nachträge: Wer war tatsächlich Mieter, bei wem und in welchem Zeitraum? Die Bezeichnung „WG“ allein beantwortet das nicht. Auch bei Paaren macht es einen Unterschied, ob beide Vertragspartner waren oder einer lediglich beim anderen gewohnt hat.
| Bisherige Konstellation | Wen fragst du? | Auf wen bezieht sich der Nachweis? |
|---|---|---|
| Alle sind Hauptmieter desselben Vertrags | Den bisherigen Vermieter oder die zuständige Verwaltung | Auf die namentlich genannten Vertragsmieter und ihre jeweiligen bestätigten Zeiträume |
| Ein Hauptmieter vermietet Zimmer unter | Als Untermieter den Untervermieter, meist den Hauptmieter | Auf dich und dein Untermietverhältnis |
| Jeder hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter | Den Vermieter des jeweiligen Vertrags | Auf jeden Mieter und dessen eigenes Mietverhältnis |
| Ein Partner wohnt ohne eigenen Mietvertrag mit | Nach vorhandenen Zahlungsbelegen suchen und die Situation erklären | Keine eigene Vertragsstellung behaupten; Nachweise passend beschriften |
Die Unterscheidung zwischen gemeinsamem Hauptmietvertrag und Untermiete beschreibt auch der Berliner Mieterverein in seiner Übersicht zu Wohngemeinschaften. Die Zuordnung der Bescheinigung folgt daraus: Bestätigt werden sollte das Mietverhältnis, das der Aussteller tatsächlich kennt und prüfen kann.
Gemeinsamer Vertrag: alle als Hauptmieter
Steht ihr beide oder stehen alle WG-Mitglieder als Mieter im bisherigen Vertrag, ist der bisherige Vermieter der Ansprechpartner. Bitte ihn, die Bestätigung eindeutig zuzuordnen: vollständige Namen, Wohnung, bestätigter Zeitraum und Stand der Mietrückstände. Bei unterschiedlichen Eintritten in den Vertrag sollten diese Unterschiede erkennbar bleiben. Eine Person, die später hinzugekommen ist, sollte nicht als Mieter seit dem ursprünglichen Vertragsbeginn erscheinen.
Ob der Vermieter ein Schreiben mit mehreren Namen oder getrennte Schreiben ausstellt, könnt ihr mit ihm abstimmen. Entscheidend ist die zutreffende Aussage, nicht die Zahl der Blätter. Ein Dokument nur auf den Namen deines Mitmieters weist deine eigene Vertragszugehörigkeit nicht automatisch nach. Bitte bei Unklarheiten um eine passende Zuordnung, statt den Namen selbst nachträglich einzutragen.
Eine interne Aufteilung der Miete ist keine getrennte Haftung gegenüber dem Vermieter. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haften Mitmieter grundsätzlich für die gesamte Miete. Das bedeutet: Hat ein Mitmieter seinen Anteil nicht beigesteuert und fehlt deshalb ein Teil der Gesamtmiete, kann trotz deiner eigenen Überweisungen ein Rückstand im gemeinsamen Mietverhältnis bestehen. Grundlage ist die gesamtschuldnerische Haftung nach § 421 BGB. Untereinander können Mitmieter einen Ausgleich verlangen (§ 426 BGB). Eigene Zahlungen und die Schuldenfreiheit des gesamten Mietverhältnisses sind deshalb getrennt zu betrachten.
Untermiete: der Hauptmieter ist dein Ansprechpartner
Hattest du einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter, ist dieser dein Vermieter im Untermietverhältnis. Du kannst ihn um eine Bestätigung zu deinen Untermietzahlungen und möglichen Rückständen bitten. Das Schreiben sollte deinen Namen, die Wohnung beziehungsweise das gemietete Zimmer und deinen Untermietzeitraum nennen. Auch die Rolle des Ausstellers als Untervermieter sollte klar sein.
Der Eigentümer oder Hauptvermieter bekommt in dieser Konstellation normalerweise die Gesamtmiete vom Hauptmieter. Er kann daraus nicht ohne Weiteres bestätigen, ob du deinen Untermietanteil vollständig gezahlt hast. Umgekehrt beweisen deine Zahlungen an den Hauptmieter nicht, dass dieser die gesamte Wohnungsmiete weitergeleitet hat. Die Trennung der beiden Vertragsverhältnisse erläutert das Infoblatt zu Untermiete und Untervermietung.
War dein Vermieter eine Wohnheimverwaltung mit einem eigenen Vertrag, frag dort nach. Entscheidend ist auch hier der konkrete Vertrag. Eine Untermiete ist ein Mietverhältnis und sollte nicht als „noch nie gemietet“ dargestellt werden.
Getrennte Verträge: Nachweise getrennt zuordnen
Habt ihr jeweils einen eigenen Zimmervertrag oder zuvor in unterschiedlichen Wohnungen gewohnt, fragt jeder seinen bisherigen Vermieter nach einem Nachweis zum eigenen Vertrag. Das gilt auch dann, wenn ihr euch jetzt gemeinsam auf eine Wohnung bewerbt. Ein Vermieter kennt nicht automatisch das Mietkonto des anderen.
Ordne die Unterlagen in eurer Bewerbung nach Namen und bisherigem Mietverhältnis. Zwei Bescheinigungen aus zwei Wohnungen lassen sich gemeinsam beilegen, ohne daraus eine gemeinsame Bestätigung zu machen. Eine kurze Erläuterung im Anschreiben hilft, wenn eure bisherigen Adressen oder Zeiträume voneinander abweichen.
Paare: Ein Partner stand nicht im Vertrag
Hat nur dein Partner die Wohnung gemietet und du hast ohne eigenen Mietvertrag mitgewohnt, fehlt dir für diese Wohnung ein eigenes Mietverhältnis mit dem Vermieter. Bitte nicht um eine Bescheinigung, die dich rückwirkend zum Vertragsmieter macht. Erkläre stattdessen knapp: „Ich habe bei meinem Partner gewohnt und war nicht selbst Partei des Mietvertrags.“ Bestand tatsächlich ein Untermietvertrag, gilt der Untermietfall oben.
Welche Unterlagen sinnvoll sind, hängt davon ab, was vorhanden ist und was der neue Vermieter für die Bewerbung akzeptiert:
- Überweisungen an den Partner: Sie können deine Kostenbeteiligung zeigen. Kennzeichne sie als solche; sie sind kein Beweis eines eigenen Mietvertrags oder der Schuldenfreiheit beim Hauptvermieter.
- Direkte Mietzahlungen: Kontoauszüge können konkrete Überweisungen an den Vermieter belegen. Eine Zahlung allein macht dich jedoch nicht automatisch zum Vertragsmieter.
- Nachweis aus einer früheren eigenen Wohnung: Eine vorhandene Vorvermieterbescheinigung kann ergänzen. Mach deutlich, für welche Wohnung und welchen Zeitraum sie gilt.
- Ohne eigene Mietzahlungen: Erkläre die Wohnsituation und bespreche geeignete Einkommens- oder Bonitätsnachweise. Eine fehlende Mietgeschichte sollte nicht durch erfundene Angaben ersetzt werden.
Für belegte Zahlungseingänge gibt es die Mietzahlungsbestätigung; für Angaben zu einer früheren Vermietung die Vorvermieterbescheinigung. Beide Werkzeuge bereiten Angaben zur Prüfung durch den Aussteller vor. Sie schaffen weder ein fehlendes Mietverhältnis noch automatisch eine Aussage über sämtliche Rückstände.
Drei typische Fallen beim WG-Wechsel
- Bewohnerwechsel und Vertragswechsel verwechselt: Ein neuer Mitbewohner ist nicht allein durch den Einzug Hauptmieter. Prüfe, ob ein Vertragsnachtrag oder ein Untermietverhältnis vorliegt, und lass nur den passenden Zeitraum bestätigen.
- Ausgezogen, aber noch im Vertrag: Der bloße Auszug beendet die Vertragsstellung grundsätzlich nicht. Wohnzeit und Vertragsende können auseinanderliegen. Kläre die Entlassung aus dem Vertrag und halte die Zeiträume im Nachweis auseinander. Darauf weist auch die Berliner MieterGemeinschaft zum Hauptmieterwechsel hin.
- Eigener Anteil bezahlt, Gesamtmiete offen: Bei gemeinsamen Hauptmietern genügt der Blick auf die eigene Überweisung nicht. Lass den Stand des gemeinsamen Mietkontos prüfen. Bestehen Rückstände, sollte das Dokument keine uneingeschränkte Schuldenfreiheit behaupten.
Bei Streit über Rückstände, Vertragswechsel oder Haftung hilft eine Mieterberatung bei der Prüfung des Einzelfalls. Eine Bescheinigung löst diese Fragen nicht.
Eine gemeinsame kostenlose Vorlage vorbereiten
Im Gratisgenerator trägst du zunächst eine Person, die Wohnungsadresse und den Mietbeginn ein. Unter „Weitere Mieter“ kannst du bis zu drei weitere Personen hinzufügen. Alle stehen in derselben Vorlage mit derselben Wohnung und demselben Mietzeitraum. Prüfe deshalb vor dem Download, ob diese gemeinsamen Angaben auf jede Person zutreffen. Bei unterschiedlichen Eintritten oder Vertragsenden setzt du nicht einfach für alle das früheste oder späteste Datum ein; bereite die Angaben getrennt vor und kläre mit dem Aussteller, wie die jeweiligen Zeiträume ausgewiesen werden.
Die Vorschau sowie PDF und Word-Datei enthalten einen unbestätigten Entwurf. Die Aussagen zu Mietzahlungen ergänzt und bestätigt der Vermieter nach seiner Prüfung. Du lädst die Vorlage kostenlos herunter, ohne Konto oder E-Mail-Adresse, und bittest ihn selbst um Prüfung und Unterschrift. Der Download versendet keine Anfrage. Mehrere Namen im Gratisentwurf sind kein digitaler Gruppenantrag.
So bereitest du eure Wohnungsbewerbung vor
- Vertrag prüfen: Notiere je Person Vertragsrolle, Wohnung und Zeitraum.
- Passenden Aussteller anfragen: Nutze die kostenlose Vorlage als Ausgangspunkt und stimme abweichende Konstellationen mit dem Vermieter ab. Der Musterbrief zum Anfordern hilft bei der ersten Anfrage. Bleibt eine Antwort aus, kannst du mit der Nachrichtenhilfe eine Nachfrage vorbereiten. Du kopierst oder teilst den Text und entscheidest selbst über Empfänger und Versand; eine Antwort ist nicht zugesagt.
- Angaben abgleichen: Namen, Eintritte und bestätigte Zeiträume sollten zum jeweiligen Mietverhältnis passen.
- Lücken erläutern: Ergänze vorhandene Zahlungsbelege, ohne ihnen mehr Aussagekraft zuzuschreiben, als sie haben.
- Unterlagen zuordnen: Die Mieterselbstauskunft hilft beim Vorbereiten der Bewerberangaben. Lade sie als PDF herunter und füge sie bei Bedarf selbst in die Bewerbungsmappe ein. Dort kannst du vorhandene PDF-Dateien und Bilder ordnen und zusammenführen. Beschrifte Nachweise eindeutig nach Person und Vertrag. Eine gemeinsame Datei macht aus getrennten Nachweisen keine gemeinsame Vermieterbestätigung.
Gesetzlich muss niemand eine Bescheinigung vorlegen, in der Praxis fragen aber viele Vermieter danach. Für den bisherigen Vermieter besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; eine besondere vertragliche Vereinbarung ist gesondert zu prüfen. Der BGH entschied dies im Urteil VIII ZR 238/08 vom 30. September 2009. Er unterscheidet die Bescheinigung von Quittungen über erhaltene Zahlungen. Quittungen über geleistete Zahlungen schuldet der Vermieter dagegen (§ 368 BGB). Wenn du keine Bescheinigung bekommst, besprich deshalb vorhandene Zahlungsbelege als Alternative.
Häufige Fragen von WG und Paaren
Braucht jeder Mitbewohner eine eigene Bescheinigung?
Gesetzlich muss niemand eine Bescheinigung vorlegen, in der Praxis fragen aber viele Vermieter danach. Klärt für eure Bewerbung, welche Nachweise je Person gewünscht sind. Bei getrennten bisherigen Verträgen werden die Nachweise jeweils dem eigenen Mietverhältnis zugeordnet.
Kann ein Hauptmieter die Bescheinigung für seinen Untermieter ausstellen?
Ja, das kann er. Verpflichtet ist er dazu grundsätzlich nicht, als Untervermieter kann er aber die Zahlungen und Rückstände aus dem eigenen Untermietverhältnis prüfen und bestätigen. Die Bescheinigung sollte diese Rolle und den betreffenden Zeitraum deutlich nennen.
Reicht die Bescheinigung meines Partners für mich?
Sie belegt zunächst das darin genannte Mietverhältnis und die genannten Personen. Warst du kein Vertragsmieter, erkläre das und ergänze passende vorhandene Nachweise. Ob diese für die Bewerbung genügen, klärst du mit dem neuen Vermieter.
Was passiert, wenn ein Mitmieter Mietschulden hat?
Bei gemeinsamem Vertrag können fehlende Zahlungen das gemeinsame Mietkonto belasten, auch wenn du deinen Anteil bezahlt hast. Bei getrennten Verträgen ist der Stand des jeweiligen Vertrags zu prüfen. Eine uneingeschränkte Schuldenfreiheit sollte nur bestätigt werden, wenn die Aussage tatsächlich zutrifft.
