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Kostenloses Werkzeug

Mieterselbstauskunft ausfüllen, nur mit dem Nötigen.

Gegliedert nach Bewerbungsphase, als PDF oder Word-Datei. Ohne Konto, ohne E-Mail. Der Generator verarbeitet deine Eingaben im Browser. Ein Entwurf wird nur auf deinen Klick auf diesem Gerät gespeichert. Prüfe vor der Weitergabe die erzeugte Datei.

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Ein junger Mann füllt am Laptop eine Mieterselbstauskunft aus

Deine Selbstauskunft

Verarbeitung im Browser
Angaben zur Selbstauskunft
Wofür brauchst du die Selbstauskunft?
Zu deiner Person

Das ist die einzige Pflichtangabe.

Nur wenn du im Generator für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einen Entwurf auf diesem Gerät gespeichert hast. Du siehst vorher, was übernommen wird.

Zur Wohnung

Zum Beispiel Adresse, Lage oder Kennung der Anzeige. So weiß der Vermieter, worauf sich deine Angaben beziehen.

Bei Sozialwohnungen
Wohnberechtigungsschein vorhanden?

Bei Sozialwohnungen kann schon für die Besichtigung gefragt werden, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt. Die Kopie erst bei konkretem Anmietungsinteresse weitergeben. Bei anderen Wohnungen kannst du „Keine Angabe“ wählen.

Ergänzung

Zum Beispiel ein Satz zu dir oder deinem Umzugsgrund. Nichts, was du nicht teilen möchtest.

Was hier bewusst fehlt und warum
  • Religion, Weltanschauung, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit, sexuelle Identität. Diese Angaben werden für die Mietentscheidung regelmäßig nicht benötigt. Religion und ethnische Herkunft sind besonders geschützt; die Staatsangehörigkeit darf nicht pauschal abgefragt werden. Unabhängig davon verbietet das AGG bestimmte Benachteiligungen bei der Wohnungsvergabe, mit gesetzlichen Ausnahmen.
  • Schwangerschaft, Kinderwunsch, Familienplanung, Familienstand. Schwangerschaft, Kinderwunsch und Heiratsabsichten gehören zum Kernbereich privater Lebensgestaltung. Der Familienstand ist für die Entscheidung regelmäßig nicht erforderlich; zur Wohnungsnutzung genügt die Zahl einziehender Personen.
  • Mitgliedschaft in Partei, Gewerkschaft oder Mieterverein. Diese Mitgliedschaften sind für die Beurteilung der Mietzahlung nicht erforderlich. Die Gewerkschaftszugehörigkeit ist zusätzlich besonders geschützt.
  • Gesundheit und Behinderung. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Angaben zu Gesundheit oder Behinderung sind für diese Mietentscheidung regelmäßig nicht erforderlich; Benachteiligungen wegen Behinderung können zusätzlich gegen das AGG verstoßen.
  • Vorstrafen und Ermittlungsverfahren. Fragen nach Vorstrafen sind grundsätzlich unzulässig; laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren dürfen nicht abgefragt werden.
  • Bankverbindung und vollständige Kontoauszüge. Eine Bankverbindung gehört nicht in diese Selbstauskunft. Wenn du nach Auswahl als künftige Mietpartei einen Kontoauszug als Einkommensnachweis nutzt, schwärze nicht erforderliche Angaben.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Unzulässige Fragen musst du nicht beantworten. Lass sie offen oder sprich sie freundlich an.

Dokument erstellen

Die Datei entsteht in deinem Browser. Unterschreibe sie selbst und gib sie nur an Vermieter weiter, bei denen du dich ernsthaft bewirbst.

Entwurf auf diesem Gerät Nichts gespeichert

Nur auf Klick, ohne automatisches Speichern. Ein eingetragenes Einkommen wird nie gespeichert. Auf gemeinsam genutzten Geräten besser nicht speichern.

Schritt für Schritt

Welche Angaben wann üblich sind

Die Datenschutzkonferenz (DSK) unterscheidet in ihrer Orientierungshilfe (Version 2.0, Januar 2026) drei Zeitpunkte: Besichtigung, Anmietungswunsch und Entscheidung des Vermieters. Daran orientiert sich das Werkzeug. Welche Fragen ein Vermieter überhaupt stellen darf, erklärt der Ratgeber Welche Fragen darf der Vermieter stellen?.

  1. 01

    Anfrage und Besichtigung

    Für einen Besichtigungstermin reichen in der Regel wenige Angaben. Einkommen, Arbeitgeber oder Bonität sind hier noch kein Thema. Eine Kopie des Wohnberechtigungsscheins erst bei konkretem Anmietungsinteresse weitergeben.

    • Name und Kontaktmöglichkeit
    • auf Wunsch die aktuelle Anschrift
    • bei Sozialwohnungen: ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt
    • Ausweis allenfalls vorzeigen, keine Kopie nötig
  2. 02

    Konkretes Anmietungsinteresse

    Nutze diese Angaben, wenn du dem Vermieter mitgeteilt hast, dass du die konkrete Wohnung anmieten möchtest. Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig direkt an den Vermieter, ist die Einkommensfrage nicht zulässig; nach der Auswahl kann ein geeigneter Nachweis der Kostenübernahme vorgelegt werden.

    • Zahl der einziehenden Personen, beabsichtigte Haltung zustimmungsbedürftiger Tiere
    • Beruf und Arbeitgeber
    • Einkommen, soweit die Miete nicht vollständig von einer öffentlichen Stelle direkt an den Vermieter gezahlt wird
  3. 03

    Vor dem Vertragsschluss

    Einkommens- und passende Bonitätsnachweise erst vorlegen, wenn der Vermieter dich als künftige Mietvertragspartei ausgewählt hat, unmittelbar vor Vertragsabschluss. Nicht benötigte Angaben schwärzen. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für dich gedacht und enthält meist mehr, als ein Vermieter braucht. Vermieter dürfen sie nach Auffassung der Datenschutzbehörden nicht verlangen. Geeignet ist eine Bonitätsauskunft, die eigens für Vermieter gedacht ist.

    • Ein geeigneter aktueller Einkommensnachweis, nicht benötigte Angaben geschwärzt
    • Passende Bonitätsauskunft, zum Beispiel von der SCHUFA
    • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, falls vorhanden
Nicht verwechseln

Selbstauskunft oder Mietschulden­freiheits­bescheinigung?

Die Dokumente haben unterschiedliche Absender und sagen Unterschiedliches aus. Dein bisheriger Vermieter muss keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen und der neue kann sie nicht erzwingen. In der Praxis fragen aber viele Vermieter danach.

Mieterselbstauskunft

Wer füllt aus?
Du selbst
Was steht drin?
Deine eigenen Angaben, etwa Haushalt und Beruf
Wer unterschreibt?
Du
Selbstauskunft ausfüllen

Mietschulden­freiheits­bescheinigung

Wer füllt aus?
Dein bisheriger Vermieter, falls er sie freiwillig ausstellt
Was steht drin?
Ob Mietrückstände bestehen
Wer unterschreibt?
Der Vermieter oder die Verwaltung
Kostenlose Vorlage vorbereiten

Fehlt dir noch die Mietschulden­freiheits­bescheinigung? Vermieter online bestätigen lassen (öffnet mietnachweis.de in neuem Tab) (11,90 € statt 14,90 €, du zahlst erst nach seiner Bestätigung) oder die kostenlose Vorlage nutzen. Aus diesem Werkzeug werden keine Angaben übernommen.

Häufige Fragen

Muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen?

Du entscheidest, welche Angaben du mit dieser Vorlage weitergibst. Für die Auswahl darf ein Vermieter nur phasengerecht erforderliche Fragen stellen. Unzulässige Fragen musst du nicht beantworten; das Offenlassen zulässiger Angaben kann die Bewerbung beeinflussen.

Was passiert bei falschen Angaben?

Bewusst falsche Antworten auf zulässige Fragen können das spätere Mietverhältnis gefährden, etwa durch Anfechtung oder Kündigung. Bei einem eröffneten, noch nicht abgeschlossenen (Verbraucher-)Insolvenzverfahren besteht nach der DSK eine Offenbarungspflicht. Beantworte eine solche Frage wahrheitsgemäß.

Ist die Selbstauskunft dasselbe wie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Nein. In der Selbstauskunft machst du Angaben über dich selbst. Falls dein bisheriger Vermieter freiwillig eine Bescheinigung ausstellt, kann sie Angaben zu Mietrückständen enthalten. Er muss sie nicht ausstellen und der neue Vermieter kann sie nicht erzwingen. In der Praxis fragen aber viele Vermieter danach.

Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?

Der Generator verarbeitet deine Eingaben im Browser. Ein Entwurf wird nur auf deinen Klick auf diesem Gerät gespeichert, ohne Einkommensangabe. Du kannst ihn löschen. Prüfe vor der Weitergabe die erzeugte Datei.

Ist die Vorlage rechtlich geprüft?

Die Vorlage folgt der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK), Version 2.0 vom Januar 2026. Sie ist nicht anwaltlich geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Vorlage und Hinweise geben allgemeine Informationen. Sie prüfen deinen Einzelfall nicht. Bei streitigen oder ungewöhnlichen Fragen kann ein Mieterverein oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt helfen.