Wer sie ausstellt und bis wann
Ausstellen darf die Wohnungsgeberbestätigung nur der Wohnungsgeber oder eine Person, die er damit beauftragt hat, etwa eine Hausverwaltung (§ 19 Abs. 1 BMG). Wohnungsgeber ist in der Regel dein Vermieter, bei Untermiete meist dein Hauptmieter. Du selbst stellst sie nicht aus, du kannst sie aber mit dieser Vorlage vorbereiten.
Für die Bestätigung gilt dieselbe Frist wie für deine Anmeldung: zwei Wochen nach dem Einzug. Beide Fristen laufen gleichzeitig. Sprich den Wohnungsgeber deshalb am besten schon bei der Schlüsselübergabe an.
Fristen rund um die Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz| Wer | Was | Bis wann | Grundlage |
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| Du | Bei der Meldebehörde anmelden | Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug | § 17 Abs. 1 BMG |
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| Wohnungsgeber | Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen | Innerhalb derselben zwei Wochen | § 19 Abs. 1 BMG |
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| Du, wenn die Bestätigung fehlt | Der Meldebehörde mitteilen, dass sie fehlt | Unverzüglich | § 19 Abs. 2 BMG |
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Wer den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt, handelt ordnungswidrig. Möglich ist eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 BMG). Dasselbe gilt, wenn sich jemand nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet (§ 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG).
Für Vermieter
Sie sind Wohnungsgeber?
Bestätigen Sie den Einzug innerhalb von zwei Wochen, schriftlich mit Ihrer Unterschrift oder, wo Ihre Meldebehörde das anbietet, elektronisch. Sie können diese Vorlage selbst ausfüllen oder die Fassung prüfen, die Ihnen Ihr neuer Mieter mitbringt. Felder ohne Angabe ergänzen Sie von Hand.
Bestätigen Sie nur einen Einzug, der tatsächlich stattfindet. Eine Wohnanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung zu stellen, obwohl niemand einzieht, ist verboten und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 19 Abs. 6, § 54 Abs. 1 und 3 BMG).
Papier oder elektronisch an die Meldebehörde
Üblich ist die Bestätigung auf Papier: Der Wohnungsgeber unterschreibt, und du bringst das Original zur Anmeldung mit. Bietet deine Stadt die Anmeldung online an, lädst du die unterschriebene Bestätigung dort in der Regel als Datei hoch; so beschreibt es zum Beispiel Berlin.
Der Wohnungsgeber kann den Einzug stattdessen auch direkt gegenüber der Meldebehörde elektronisch bestätigen. Er erhält dann ein Zuordnungsmerkmal, das er dir für deine Anmeldung mitteilt (§ 19 Abs. 4 BMG). Ob und wie das geht, hängt von der Meldebehörde ab.
Ein bestimmtes Formular schreibt das Bundesmeldegesetz nicht vor, es legt nur den Inhalt fest. Viele Städte und Gemeinden bieten trotzdem ein eigenes Formular an, Berlin zum Beispiel als Muster. Diese Vorlage enthält alle Angaben aus § 19 Abs. 3 BMG. Ob deine Meldebehörde ihr eigenes Formular bevorzugt, klärst du im Zweifel vorher auf ihrer Website.
Nicht verwechseln mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Beide Dokumente kommen vom Vermieter, haben aber verschiedene Zwecke. Die Wohnungsgeberbestätigung stellt dein neuer Vermieter nach dem Einzug aus. Sie ist Pflicht und für die Meldebehörde bestimmt. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt dein bisheriger Vermieter freiwillig aus, wenn du dich um eine neue Wohnung bewirbst. Sie sagt, ob Mietrückstände bestehen.
Den ausführlichen Vergleich findest du im Artikel Wohnungsgeberbestätigung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung? Für die Bewerbung um die nächste Wohnung gibt es die kostenlose Vorlage für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder bekommst du sie nicht rechtzeitig, teilst du das der Meldebehörde unverzüglich mit (§ 19 Abs. 2 BMG). Deine eigene Pflicht, dich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, bleibt bestehen.
Brauche ich beim Auszug eine Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. Nach § 19 BMG bestätigt der Wohnungsgeber nur den Einzug. Ziehst du innerhalb Deutschlands um, meldest du dich am neuen Wohnort an. Abmelden musst du dich nur, wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst (§ 17 Abs. 2 BMG).
Wer ist Wohnungsgeber bei Untermiete oder in einer WG?
Wohnungsgeber ist, wer dir die Wohnung oder das Zimmer zur Nutzung überlässt. Wohnst du zur Untermiete, ist das in der Regel dein Hauptmieter. Hast du einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter, bestätigt der Vermieter oder seine Verwaltung.
Reicht der Mietvertrag für die Anmeldung?
Nein. Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht, darauf weist zum Beispiel die Berliner Verwaltung ausdrücklich hin. Nimm die unterschriebene Bestätigung im Original mit.
Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?
Nein. PDF und Word entstehen in deinem Browser. Die Seite speichert deine Eingaben nicht und schickt sie nicht an unseren Server. Lädst du die Seite neu, ist das Formular wieder leer.
Wie viele Personen kann ich eintragen?
Bis zu sechs Personen. Ziehen mehr Personen ein, füllst du einfach eine zweite Bestätigung aus.